Häufige Fragen
Alles was du über IMOTO wissen musst.Klar und direkt beantwortet.
15 Antworten auf
die wichtigsten Fragen.
Von Kosten über Ablauf bis zur rechtlichen Abwicklung. Hier findest du alles, was Verkäufer und Käufer vor dem Start wissen sollten.
Themenübersicht
Klicke auf eine Frage um zur Antwort zu springen.
Was ist IMOTO?
Was kostet IMOTO für Verkäufer?
Zahlen Käufer etwas?
Wann fällt die Gebühr an?
Wie läuft ein Verkauf ab?
Wie wird die Preisspanne ermittelt?
Kann ich den Preis selbst festlegen?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was ist ein Kaufanbot?
Wer erstellt den Kaufvertrag?
Gibt IMOTO Rechtsberatung?
Was passiert nach Annahme?
Wer sieht meine Daten?
Kann ich einen Anwalt wählen?
Nachwirkungsklausel
Im Detail.
Was ist IMOTO?
IMOTO ist die Plattform für den direkten Immobilienverkauf in Österreich. Für Verkäufer gilt eine Plattformgebühr von 1 % zzgl. USt nur im Erfolgsfall.
Was kostet IMOTO für Verkäufer?
Für Verkäufer fällt eine erfolgsabhängige Plattformgebühr von 1 % zzgl. USt des Verkaufspreises an. Diese Gebühr fällt nur an, wenn der Verkauf über IMOTO zustande kommt.
Zahlen Käufer etwas an IMOTO?
Nein. Käufer zahlen an IMOTO keine Plattformgebühr.
Wann fällt die Plattformgebühr an?
Die Plattformgebühr fällt nur im Erfolgsfall an. Kommt kein Verkauf über IMOTO zustande, fällt keine Gebühr an.
Wie läuft ein Verkauf über IMOTO ab?
Der Ablauf ist klar strukturiert: Immobilie anlegen, Unterlagen hochladen, Inserat veröffentlichen, Anfragen und Besichtigungen verwalten, Kaufanbote vergleichen und danach die rechtliche Abwicklung über einen unabhängigen Vertragsanwalt einleiten.
Wie wird die Preisspanne ermittelt?
IMOTO zeigt eine datenbasierte Preisspanne auf Basis von Marktdaten und vergleichbaren Objekten. Diese Spanne dient zur Orientierung. Sie ist keine Bewertung und keine Empfehlung. Der Eigentümer entscheidet selbst, welchen Kaufpreis er festlegt.
Kann ich den Kaufpreis selbst festlegen?
Ja. IMOTO gibt Orientierung, aber die Entscheidung über den Kaufpreis liegt immer beim Eigentümer.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Das hängt von der Immobilie ab. Typische Unterlagen sind zum Beispiel Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss, Betriebskostenunterlagen, Protokolle der Eigentümerversammlungen oder die Jahresvorschau der Hausverwaltung. IMOTO zeigt dir, welche Unterlagen empfohlen werden, und weist dich darauf hin, wenn wichtige Angaben oder Dokumente noch fehlen.
Was bedeutet ein Kaufanbot und ab wann ist es verbindlich?
Ein Kaufanbot ist ein verbindliches Kaufanbot zum Kauf einer Immobilie. Es enthält in der Regel Preis, Fristen und wesentliche Bedingungen. Genau deshalb sollte es vor der Annahme sorgfältig geprüft werden.
Wer erstellt den Kaufvertrag?
Der Kaufvertrag wird von einem unabhängigen Vertragsanwalt erstellt. IMOTO ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrags und erstellt keine Verträge selbst.
Gibt IMOTO Rechtsberatung?
Nein. IMOTO ist keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung, Vertragserrichtung und treuhändige Abwicklung erfolgen ausschließlich durch unabhängige Vertragsanwälte.
Was passiert nach Annahme eines Kaufanbots?
Nach Annahme des Kaufanbots beginnt die rechtliche Abwicklung. Der Vertragsanwalt erstellt die Vertragsunterlagen, koordiniert die nächsten Schritte und begleitet die Transaktion bis zum Abschluss.
Wer kann meine Daten und Dokumente sehen?
Nicht alle Inhalte sind sofort für alle Nutzer sichtbar. Bestimmte Dokumente werden erst nach bestätigter Besichtigung oder im weiteren Verkaufsprozess für berechtigte Nutzer freigegeben. Ab dieser Freigabe können berechtigte Nutzer die Unterlagen innerhalb der Plattform einsehen und jederzeit herunterladen, etwa zur Weitergabe an Vertragsanwälte oder finanzierende Banken.
Kann ein Vertragsanwalt aus der Partnerliste ausgewählt werden?
Ja. In Österreich ist es üblich, dass der Käufer den Vertragsanwalt auswählt. IMOTO stellt dafür eine regionale Partnerliste mit unabhängigen Vertragsanwälten bereit. Käufer können daraus einen passenden Anwalt wählen. Verkäufer haben ebenfalls Einsicht in diese Liste.
Was gilt, wenn ein über IMOTO gefundener Käufer später außerhalb der Plattform kauft?
Wenn Käufer und Verkäufer erstmals über IMOTO zusammengeführt wurden und der Kaufvertrag später außerhalb der Plattform abgeschlossen wird, bleibt die erfolgsabhängige Plattformgebühr nach Maßgabe der AGB grundsätzlich weiterhin geschuldet. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus den AGB.